Familienunterstützender Dienst (FUD)
Die Aufgabe des FUD liegt in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung mit dem Ziel, ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig bringt sie aber auch Entlastung für die pflegenden Angehörigen: zur Entspannung - für Einkäufe oder Arztbesuche - für feste Hobbys oder Unternehmungen mit dem/der Partner/in oder den Geschwistern.
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung werden zu Hause oder außerhalb betreut, je nach Bedarf: stundenweise - regelmäßig stundenweise - an Wochenenden.
Die Betreuung erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen (SchülerInnen/StudentInnen), Praktikanten, Zivildienstleistende und BSJler. Die Koordination und die pädagogische Begleitung des Familienunterstützenden Dienstes erfolgt durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin in der Beratungsstelle.
FUD und Verhinderungspflege
In der Betreuungszeit ist die Pflegeperson an der Pflege verhindert, aus diesem Grund kann dann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Jeder Person die in der Pflegeversicherung eingestuft wurde stehen im Jahr 1.510 € zur Verfügung für die Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege wird oftmals nur für die Kurzzeitunterbringung in einer Wohnstätte genutzt, sie kann aber auch für die stundenweise Entlastung eintreten.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder weitere Informationen zur Verhinderungspflege und deren Beantragung wünschen, können Sie sich gerne an die Beratungsstelle der Lebenshilfe wenden: Tel. 02581-78931-0