Dr. Fritz Baur
I. Landrat a.D.
Kuratoriumsvorsitzender
Tel. 02581 459940
Fax 02581 4599414
stiftung@lebenshilfe-warendorf.de

Stiften heißt, etwas von Dauer schaffen
Die Lebenshilfe Kreis Warendorf bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die hieraus entstehenden Kosten sind oftmals nur schwer aufzufangen. Durch Sparzwänge der öffentlichen Haushalte und Reformen der Sozialhilfe drohen Finanzierungsgrundlagen wegzubrechen, wo sie nicht als Rechtsanspruch der Betroffenen abgesichert sind. Dies betrifft viele behinderte Menschen, da auch sie nicht mehr im bisherigen Umfang durch Härtefallregelungen ausgenommen werden.
Aus diesem Grunde ist von der Lebenshilfe Kreis Warendorf schon vor Jahren die Idee einer Stiftungsgründung geboren worden. Diese soll für die Interessen von Menschen mit einer geistigen Behinderung und deren Angehörigen ein Stück Zukunftssicherung bedeuten. Mit Urkunde vom 7. Dezember 2006 wurde die »Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf« durch die Bezirksregierung als rechtsfähig anerkannt. Am 30. Januar 2007 erfolgte dann in Münster die offizielle Übergabe der Anerkennungsurkunde durch den Regierungspräsidenten Dr. Jörg Twenhöven an den Vorstand der Lebenshilfe Kreis Warendorf.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch materielle und finanzielle Hilfen an Menschen mit geistiger Behinderung. Damit ist es möglich, gerade in Zeiten knapper Kassen von Bund, Länder und Gemeinden, langfristig die Zukunft von Menschen mit Behinderung zu sichern.
Die Stiftung ist mit einem Kapital von EUR 50.000 ausgestattet welches in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten ist. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Um die weitere Verwirklichung des Stiftungszweckes zu sichern ist ausdrücklich gestattet, Zustiftungen zum Stiftungsvermögen in jeder Höhe sowie Spenden anzunehmen.
Die Stiftung wird durch ein Kuratorium verwaltet, welches aus drei bis fünf Mitgliedern besteht. Es führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese nach innen und außen. Der Vorsitzende der Stiftung Lebenshilfe ist erster Landesrat a.D. Dr. Fritz Baur. Herbert Niehaus steht ihm als stellvertretender Vorsitzender zur Seite. Er wird von den drei Kuratoriumsmitgliedern unterstützt, Siegrid Kurp, Inge Dederichs und Franz-Josef Dierkes. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster, die oberste Stiftungsaufsichtsbehörde das Innenministerium des Landes NRW.
Flyer Stiftung | PDF 315 kB |
Ansprechpartner


Susanne Warode
Verwaltung
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s.warode@lebenshilfe-warendorf.de