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Lebenshilfe Warendorf

Auch Sie können helfen

Möchten Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, mit Ihrem Engagement die Hilfe für Menschen mit Behinderung unterstützen, dann bietet Ihnen die Lebenshilfe Kreis Warendorf mit der »Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf« verschiedene Möglichkeiten:

Grundsätzlich können Sie sich für eine Zustiftung oder eine Spende entscheiden. Bei einer Zustiftung fließt Ihr Vermögen in das Stiftungskapital ein und muss unangetastet erhalten bleiben. Eine Zustiftung garantiert damit Ihre dauerhafte Unterstützung der erforderlichen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Eine Spende muss unmittelbar und im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden. Gegenüber einer Spende hat eine Zustiftung einen entscheidenden Vorteil; Sie können Ihre gemeinnützigen Ziele dauerhaft, auch weit über den Tod hinaus, verfolgen. Spenden können nur ein Mal ausgegeben werden – die Erträge Ihrer Stiftung jedes Jahr aufs neue. Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals unterstützen so bis weit in die Zukunft die Projekte der Stiftung und damit die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Als Zustiftungen kommen neben Geldzuwendungen auch beispielsweise Immobilien oder Grundstücke in Frage. Sie als Zustifter oder Spender erhalten zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine eigene Stiftung unter dem Dach der Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf ins Leben zu rufen. Das Vermögen der sogenannten unselbständigen Stiftung wird von der Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf verwaltet und die erzielten Erträge im Sinne des Stiftungszweckes verwendet. Die unselbständige Stiftung führt einen eigenen Namen und wird getrennt vom Vermögen der Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf verwaltet.

Die erzielten Erträge aus dieser sogenannten `unselbständigen Stiftung´ dürfen zu höchstens einem Drittel dazu eingesetzt werden, den Stifter bzw. seine nächsten Angehörigen in angemessener Weise zu unterhalten bzw. das Andenken zu pflegen (z.B. in einem Wohnheim).

Eine Zustiftung oder eine unselbständige Stiftung zu Gunsten der Hilfe für Menschen mit Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung in Ihrem Testament erfolgen. Immer mehr Menschen entscheiden sich ganz bewusst zu Lebzeiten, ihr Vermögen oder einen Teil davon einer Stiftung zu übertragen. Natürlich denkt keiner gerne an den eigenen Tod, doch jeder von uns trägt die Verantwortung, seinen Nachlass rechtzeitig und verantwortungsvoll zu regeln. Da Stiftungen, wie die Stiftung Lebenshilfe Kreis Warendorf, das vom Stifter zur Verfügung gestellte Stiftungskapital erhalten müssen und ausschließlich mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen ihre gemeinnützige Ziele verwirklichen dürfen, ist ihre dauerhafte Existenz gesichert. So kann bis weit in die Zukunft ein persönliches Lebenswerk in Form Ihres sozialen Engagements wirken. Der Stiftung überlassene Mittel kommen ungeschmälert der Hilfe von Menschen mit Behinderung zu Gute.

Sicherlich steht Ihnen bei Rückfragen zu Ihrem konkreten Fall, Ihr Steuer- oder Rechtsberater gern zur Verfügung. Zusätzlich können Sie Anfragen unter der Tel. 02581/45994-0 auch an Frau Warode im Lebenshilfe Center richten.